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Du hast Interesse an der Seebrücken-Arbeit? Du verfolgst das Geschehen im Mittelmeer und fragst dich, was du persönlich tun kannst? Oder du möchtest einfach mal hören und schauen, was so der Stand der Dinge ist, wer bei uns dabei ist und an was wir aktuell arbeiten und planen? Dann meld dich bei uns und schließe dich der Bewegung an!
Unsere Plena finden jeden 1. und 3. Dienstag im Monat um 19 Uhr im Coworking-M1 in der Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3 in Mainz statt. Bei Interesse schreibt uns gerne einfach kurz eine E-Mail oder eine Nachricht bei Facebook oder Instagram, dass ihr beim Plenum vorbeikommen wollt. Wir freuen uns auf euch!
"PLACES OF ISOLATION" - INSTALLATIONEN:Wegweiser
Die Seebrücke stellt im Rahmen der bundesweit koordinierten Aktion "Places of Isolation" Kunstinstallationen in über 15 Städten im öffentlichen Raum auf. Mit orangenen Wegweisern werden Orte der europäischen Abschottung markiert und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen im Alltag sichtbar gemacht. Es geht dabei um Orte, die sowohl symbolisch als auch ganz konkret für die Abschottung Europas stehen. Hier findet ihr weiterführende Informationen zu den Orten, die unsere Wegweiser markieren.
CN: Flucht, Gewalt, Tod
Nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes können die Länder unter anderem aus humanitären Gründen anordnen, dass Ausländer:innen aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Zur Wahrung der bundesweiten Einheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern. Ein solches Landesaufnahmeprogramm fordert die Seebrücke Mainz von der rheinland-pfälzischen Landesregierung schon lange, dieses wurde bis heute jedoch nicht umgesetzt.
Es gibt in Rheinland-Pfalz eine große Bereitschaft zum Engagement für Geflüchtete in Not. Diese drückt sich zum Beispiel darin aus, dass die größten Städte und zahlreiche weitere Landkreise und Kommunen des Landes sich zu „Sicheren Häfen“ erklärt haben und bereit sind, bei der Aufnahme von Geflüchteten mehr zu leisten. Um dieser Bereitschaft Rechnung zu tragen, wurde schon 2021 im Koalitionsvertrag des Landes vereinbart, die Umsetzung eines Landesaufnahmeprogramms zu prüfen. Diese Prüfung hat bisher noch nichts hervorgebracht, kann und darf aber nur ein Ergebnis haben: Landesaufnahme jetzt!
Zudem fordert die Seebrücke Mainz die Regierung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und die Bundesregierung auf, im Rahmen des Resettlements gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes und anderen Programmen der legalen Aufnahme von Flüchtenden dauerhaft und verlässlich erheblich höhere Aufnahmequoten als bisher zu vereinbaren. Durch konkrete und verbindliche Aufnahmezusagen könnte die Landesregierung auch Druck auf die Bundesregierung ausüben, in erheblicher Zahl Schutzsuchende in Not aufzunehmen, die aus Seenot gerettet werden oder in Lagern in Griechenland und anderen europäischen Staaten unter erbärmlichen Lebensbedingungen ausharren.
Es braucht dringend eine überquotale Aufnahme Schutzsuchender in Rheinland-Pfalz sowie menschenwürdige und gleiche Rechte für alle Schutzsuchenden unabhängig von ihrer Herkunft.
Beides kann die Landesregierung umsetzen und gewährleisten – wenn sie nur will.
Weitere Infos:
Im Jahr 2021 wurden 10.349 Personen auf dem Luftweg aus Deutschland abgeschoben, davon 3.371 über den Flughafen Frankfurt am Main. Damit ist Frankfurt der mit Abstand bedeutendste Abschiebeflughafen in Deutschland.
Eigentlich finden Abschiebungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. An einigen Flughäfen gibt es allerdings spezielle Abschiebungsbeobachter:innen, die bei Wohlfahrtsverbänden angestellt sind und deren Job es ist, der Bundespolizei beim Vollzug der Abschiebungen über die Schulter zu schauen und in regelmäßigen Abständen einem Forum, in dem Menschenrechtsorganisationen, Verbände und Kirchen vertreten sind, zu berichten.
Dass dies dringend notwendig ist, zeigen unter anderem folgende Zahlen: Im Jahr 2021 wurden bei 716 Personen Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt. Zum Einsatz von Zwangsmitteln existieren keine flughafenspezifischen Statistiken. Im selben Jahr mussten sieben Abschiebungen wegen (versuchter) Selbstverletzungen oder (versuchter) Suizide abgebrochen werden, davon zwei am Flughafen Frankfurt.
Quellen und weitere Infos:
Freiheitsentzug gehört zu den schwerwiegendsten Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht und ist normalerweise immer die Folge einer gerichtlichen Verurteilung. Bei Abschiebehaft handelt es sich indessen um eine Verwaltungshaft, verhängt von der Ausländerbehörde. Menschen werden inhaftiert, obwohl sie keine Straftat begangen haben. Sie nahmen lediglich ihr Recht wahr, einen Asylantrag zu stellen.
Nicht nur dass die Menschen unschuldig in Haft sitzen, sie sind auch isoliert, können nur erschwert besucht werden und haben in der bis zu 18-monatigen Haftzeit keine oder nur stark eingeschränkte Möglichkeiten, mit ihrer Familie und ihren Freunden in Kontakt zu bleiben.
Das riesige, völlig überdimensionierte Hochsicherheitsgefängnis für 152 Häftlinge in Ingelheim wurde 2000 gebaut und nahm 2001 den Betrieb auf. Doch die Plätze waren niemals alle in Betrieb, geschweige denn überhaupt belegt. Derzeit werden 55 Plätze vorgehalten. Doch in Zeiten von rechtspopulistischen und rassistischen politischen Diskursen erlebt Abschiebehaft eine Renaissance. Nun ist von „Gefährdern“ und besserer Durchführbarkeit von Abschiebungen die Rede. Seit ein paar Jahren steigen dementsprechend die Belegungszahlen deutlich: So waren 2014 noch 30 Personen aus Rheinland-Pfalz inhaftiert, während es 2018 bereits 160 waren. In den letzten Monaten waren etwa 20 bis 40 Personen inhaftiert, die Hälfte davon wahrscheinlich rechtswidrig. Sobald sich Anwält:innen um die Menschen kümmern, werden nämlich im Schnitt 50% der Inhaftierten entlassen.
Abschiebegefängnisse sind der bittere Ausdruck der gesamtgesellschaftlichen, rassistischen Verhältnisse. In ihnen manifestiert sich die strukturelle Entmenschlichung schutzsuchender und schutzberechtiger Menschen in Deutschland und Europa.
Geschichte der Abschiebeknäste, 104 Jahre Entrechtung
Es ist ein Irrtum zu glauben, Abschiebehaft sei ein eher jüngeres Phänomen, denn sie hat in Deutschland eine lange und traurige Geschichte.
Bereits am 25. Mai 1919 unmittelbar nach Ende der Münchner Räterepublik verschärften die Ministerien für Inneres und militärische Angelegenheiten in Bayern das geltende Fremdenrecht. Die Inhaftierten von damals waren sogenannte Ostjüd:innen. Dieses staatliche Repressionsinstrument gegen unerwünschte Menschen mit seinen antisemitischen Wurzeln legte den Grundstein für das heutige Ausländerrecht und die aktuelle Praxis der Abschiebehaft.
In der 1938 von den Nationalsozialisten verabschiedeten „Ausländerpolizeiverordnung“ wurde die bayerische Regelung aufgenommen: „Der Ausländer ist (…) durch Anwendung unmittelbaren Zwanges aus dem Reichsgebiet abzuschieben, wenn er das Reichsgebiet nicht freiwillig verlässt oder wenn die Anwendung unmittelbaren Zwanges aus anderen Gründen geboten erscheint. Zur Sicherung der Abschiebung kann der Ausländer in Abschiebehaft genommen werden.“ Diese Regelung galt in Westdeutschland unverändert bis 1965. Erst dann wurde ein neues Ausländergesetz verabschiedet. Heute heißt es Aufenthaltsgesetz und regelt die Abschiebehaft in § 62.
Was tun?
Wer sich gegen dieses System stellen mag, kann Kontakt zum Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz aufnehmen. Hier bekommt ihr Infos ob und wer sich aktuell mit der Situation beschäftigt und eventuell Aktionen plant: info@fluechtlingsrat-rlp.de
Quellen und weitere Infos:
https://www.sueddeutsche.de/politik/migration-ingelheim-am-rhein-kirchen-abschiebehaft-in-ingelheim-vielfach-rechtswidrig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210531-99-804750 (Zugriff: 20.04.2023)
https://www.deutschlandfunk.de/abschiebegefaengnis-ingelheim-ausreisehaft-kann-100.html (Zugriff: 20.04.2023)
Ein Beispiel für die untragbare Situation auf der „Balkanroute“ ist die serbisch-ungarische Grenze. Die Ungarische Regierung haben hier entlang der gesamten Grenze zu Nordserbien Zäune mit NATO-Stacheldraht aufgebaut. Dennoch versuchen die Menschen immer wieder, nachts mit Hilfe von Schmugglern über die Grenze zu gelangen, wobei sie oft mit Leitern versuchen die Zäune zu überwinden. Häufig verletzen sie sich am Stacheldraht und beim Sprung von der Leiter auf die andere Seite. Dies führt zu Knochenbrüchen und schweren Schnittverletzungen.
Anschließend werden sie oft von der ungarischen Polizei aufgegriffen, wobei nicht selten Schlagstöcke und Pfefferspray zum Einsatz kommen. Recherchen zeigen, dass die Menschen anschließend häufig zu unmenschlichen Bedingungen in Containern untergebracht werden, teilweise mehrere Tage und ohne Essen und Trinken, bevor sie dann illegal nach Serbien zurückgebracht werden.
Die Menschen sammeln sich in unautorisierten Camps in der Nähe der Grenze. Oft sind dies verlassene Fabriken und Häuser. Hier versuchen sie sich vorzubereiten, um es (erneut) über die Grenze zu schaffen. In diesen inoffiziellen Camps haben die Menschen keinen Zugang zu fließendem Wasser, Sanitäranlagen oder medizinischer Versorgung. Hilfsorganisationen können hier nur eine sehr rudimentäre Unterstützung bieten.
Unter den Menschen in den Camps finden sich auch immer wieder Kinder und Jugendliche, die der Gewalt von Polizei und Schmugglern hilflos ausgeliefert sind.
Quellen und weitere Infos:
https://www.fr.de/politik/flucht-balkanroute-serbien-ungarn-schlepperbanden-kinder-92024349.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/eu-aussengrenze-fluechtlinge-frontex-101.html
Die „Balkanroute“: Gefängnisartige Camps und Polizeigewalt als Konsequenz bewusster Abschottungspolitik
Die sogenannte „Balkanroute“ beschreibt die Wegstrecke von der Türkei nach Westeuropa. Sie wird seit Jahrhunderten für Handel und Warentransfer, als Reiseroute und auch von Menschen auf der Flucht genutzt. Die Balkanroute als „Fluchtkorridor” existierte bereits vor den Migrationsbewegungen 2015 und der damit verbundenen medialen Aufmerksamkeit. Die Politik der Europäischen Union und die Etablierung strenger Grenzregime führen dazu, dass sich die Route dynamisch verschiebt, denn Menschen sind gezwungen, andere Wege nach (West-)Europa zu wählen.
Entlang der Balkanroute sind Gewalt, Schüsse und Pushbacks inzwischen traurige Normalität. Menschen leben unter elenden Bedingungen in Lagern, auf der Straße oder in improvisierten selbstorganisierten Camps und werden Opfer von brutaler Polizeigewalt an den Grenzen. Solidaritätsbewegungen aus der Bevölkerung werden systematisch unterbunden und die deutsche Regierung bleibt tatenlos unter dem Vorwand, auf eine „europäische Lösung“ zu warten. Stattdessen werden Transitländer mit der Versorgung der ankommenden Flüchtenden allein gelassen. Sie werden zudem als „Torhüter“ der EU im Ausführen von Pushbacks bestärkt.
Vor allem in den Hauptstädten oder in der Nähe wichtiger Grenzübergänge bilden sich Camps und „Hotspots“ (informelle Camps), wo es den Geflüchteten am Nötigsten fehlt und sie zudem der Polizei und Rechtsradikalen schutzlos ausgeliefert sind. Die Behörden versuchen dem durch die Errichtung offizieller Camps Einhalt zu gebieten, z.B. in Zusammenarbeit mit großen internationalen NGOs wie dem Roten Kreuz oder IOM (International Organization for Migration). Auch hier sind Gewalt und Korruption präsent, zudem sind die Camps kilometerweit von Stadtzentren entfernt und verfügen über Ausgangsbeschränkungen. Unautorisierte Grenzüberquerungen („Games“) sind die einzige Möglichkeit für Flüchtende, in die EU zu gelangen. Diese sind vor allem im Winter sehr gefährlich. An fast jeder Grenze werden Pushbacks von Organisationen wie dem Border Violence Monitoring Netzwerk (BVMN) dokumentiert. Die EU schweigt hierüber und unterstützt Pushbacks indirekt sogar durch Frontex-Polizist:innen und finanzielle Unterstützung für den Grenzschutz. Frontex ist in Griechenland, Kroatien und Ungarn aktiv. Es häufen sich Vorwürfe, dass Frontex-Beamt:innen selbst an Pushbacks teilgenommen haben sollen. Zudem kooperiert Frontex mit nationalen Polizeibehörden, deren Verstrickung in illegale Abschiebungen belegt ist (z.B. in Ungarn, Griechenland, Kroatien, u. a.). Dennoch genießen Frontex-Beamt:innen in ihren Funktionen weitreichende Immunität, die auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht eingeschränkt werden kann.
Die Balkanbrücke ist ein Zusammenschluss aus Aktivist:innen, die auf die Situation von People on the Move entlang der sogenannten „Balkanroute“ aufmerksam machen.
Quellen und weitere Infos:
https://balkanbruecke.org/entwicklung-der-balkanroute (Zugriff: 16.02.2023)
https://balkanbruecke.org/die-lage-auf-dem-balkan (Zugriff: 16.02.2023)
https://balkanbruecke.org/folgen-der-abschottungspolitik (Zugriff: 16.02.2023)
Schätzungen zufolge sind zwischen 2014 und 2022 über 25.000 Menschen bei der Flucht übers Mittelmeer gestorben. Allein im Jahr 2016 ertranken über 5.000 Menschen. Schätzungsweise 2.406 Menschen haben 2022 die Fahrt übers Mittelmeer nicht überlebt oder werden vermisst. Für viele Menschen ist die Flucht über das Mittelmeer der einzige Ausweg: Sie fürchten um ihr Leben, suchen nach Schutz und einem Neuanfang, weil sie in ihrer Heimat keine Perspektive für sich und ihre Kinder sehen. Darum riskieren sie ihr Leben in seeuntauglichen Schlauchbooten, viele werden auf dem Weg Opfer von Gewalt und Ausbeutung.
Und Europa schaut zu. Seit 2019 gibt es keine (!) staatliche Seenotrettung mehr auf dem Mittelmeer. Private Organisationen wie Sea-Watch leisten Nothilfe. Die EU finanziert unterdessen Frontex und die sogenannte libysche Küstenwache, die Menschen im Auftrag der EU zurück nach Libyen bringt, wo ihnen Folter, Vergewaltigung und Tod drohen. Private Seenotrettung wird kriminalisiert und behindert, die Schiffe werden blockiert, ihnen wird teilweise wochenlang die Einfahrt in europäische Häfen verweigert.
Um das Sterben auf dem Mittelmeer zu beenden, brauchen wir legale und sichere Fluchtwege.
Quellen und weitere Infos:
Es ist eine wesentliche Strategie der europäischen Abschottungspolitik, Geflüchtete möglichst nah an den Außengrenzen festzuhalten. Ein politischer Umstand, der dies begünstigt, sind die sogenannten Dublin-Regeln. Sie besagen, dass jener Staat, in dem Geflüchtete erstmals registriert werden, für deren weiteres Asylverfahren zuständig ist. Griechenland als einer der Grenzstaaten ist für viele Geflüchtete zuständig. Viele von ihnen werden in menschenunwürdigen Camps auf den ägäischen Inseln festgehalten. Durch die Verschleppung von Verfahren und lange Verfahrensdauer sitzen Menschen zum Teil über Jahre auf den Inseln fest. Die Lager sind darüber hinaus vielfach auf eine wesentlich geringere Anzahl Menschen und auf kurze Aufenthalte ausgelegt.
Ein besonders extremes Beispiel stellte das Lager Moria auf Lesbos dar. Es war für 2.800 Menschen konzipiert worden, teilweise lebten dort aber bis zu 16.000 Menschen unter katastrophalen Umständen. Nachdem Moria 2020 bei einem Großbrand zerstört wurde, versprach die EU „No More Morias“. Tatsächlich aber bestehen die Lagerstrukturen auf den ägäischen Inseln fort. Kara Tepe (heute: Mavrovouni) wurde zu Moria 2.0. Die Lebensumstände dort sind charakterisiert durch unzureichende Nahrungsversorgung, sehr schlechte medizinische Versorgung und katastrophale hygienische Zustände. Eine Besorgnis erregende Entwicklung ist auch, dass es sich bei neu gebauten Camp-Strukturen um Hochsicherheitslager mit gefängnisartigen Zuständen handelt. Bewohner:innen dieser Camps können ihren Alltag nicht selbst gestalten und sind dem teilweise kruden Personal ausgeliefert.
Die menschenunwürdigen Zustände in den Lagern sind gewollt und ein bewusstes Element der europäischen Abschottungs- und Abschreckungspolitik. Es handelt sich nicht um eine „humanitäre Katastrophe“, sondern um die Folgen gewollter politischer Entscheidungen. Inzwischen gibt es sogar Gerichtsurteile, die bestätigen, dass die Bedingungen in den Lagern gegen Menschenrechte verstoßen.
Quellen und weitere Infos: