How To:Demoanmeldung

Hinweis: Demonstrationen sind im Regelfall anmeldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig. Ihr müsst die Behörde also nur über unsere Demonstration informieren und nicht um Erlaubnis zu bitten.

Wann?

Die Anmeldung sollte min. 48 Stunden vor Beginn erfolgen. Wenn ihr mit etwas mehr Vorlauf plant, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Anmeldung zu beginnen.

Wer?

Die*der Anmelder*in, muss volljährig sein.
Diese Person kann, muss aber nicht Leiter*in der Versammlung sein. Die Versammlungsleitung ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich und muss ebenfalls volljährig sein.

Wo und wie?

Die Demonstration muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Welche das ist oder sind, ist je nach Bundesland verschieden. Unten in der PDF-Datei findet ihr eine Liste mit den Behörden je nach Bundesland. Für die Anmeldung braucht es folgende Angaben:

  • Name der Anmelder*in (es können auch zwei Personen sein)

  • Falls abweichend: Name der Versammlungsleitung

  • Datum, Beginn und Ende der Versammlung

  • Thema der Versammlung

  • Demoroute inkl. Kundgebungsorte

  • Anzahl erwarteter Teilnehmender

  • Anzahl beabsichtigter Ordner*innen

Wann dürfen die Demos öffentlich beworben werden?

Nach erfolgter Anmeldung dürft ihr die Demo bewerben. Laut Versammlungsgesetz sollen zwischen Anmeldung und Bewerbung 48 Stunden liegen. Ihr müsst nicht auf eine Bestätigung oder den Auflagenbescheid der Behörde warten.

Was ist noch zu beachten?

Überlegt euch am besten Alternativrouten entlang der Orte, die euch besonders wichtig sind. Es kann sein, dass eure Wunschroute belegt ist. Dokumentiert Eure Anmeldung und nehmt den Nachweis mit auf die Demonstration.

Und wenn wir spontan demonstrieren wollen?

In Sonderfällen sind Spontananmeldungen möglich: Sofortversammlungen sind nicht anmeldepflichtig. Es handelt sich hier bei um Versammlungen aus aktuellem Anlass, bei denen Menschen spontan beschließen, zu demonstrieren und dies umgehend umsetzen wollen. Hier ist keine Werbung möglich oder nötig.
Eilversammlungen sind anmeldepflichtig. Es handelt sich hierbei ebenfalls um Versammlungen aus aktuellem Anlass, bei denen aber der Frist von 48 Stunden nicht eingehalten werden kann. Hier darf die Demonstration vorher nicht beworben werden.

Material

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