Seebrücke:Schleswig-Holstein

Die Seebrücken Schleswig-Holstein sind die landesweite Vernetzung aller Seebrücken in Schleswig-Holstein. Wir treffen uns regelmäßig, um die Politik in Schleswig-Holstein aktiv mitzugestalten und zu verändern.

Die Seebrücken Schleswig-Holstein bestehen aus Lokalgruppen in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Wyk auf Föhr und aus Lokalgruppen in den Landkreisen Nordfriesland, Pinneberg und Schleswig-Flensburg. Falls du Teil einer dieser Gruppen werden willst oder eine weitere Lokalgruppe in Schleswig-Holstein gründen willst, melde dich sehr gerne bei uns: schleswig-holstein@seebruecke.org

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Offener Brief an Landesregierungen

Sehr geehrte Prof. Dr. Kerstin von der Decken, 

sehr geehrte Vertreter*innen der Landesregierungen Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern,

wir wenden uns mit diesem offenen Brief an Sie, um Ihnen zu verdeutlichen, dass Sie mit dem Weiterbestehen der Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt innerhalb der Zivilgesellschaft ebenso wie bei den Sozialverbänden auf große Unzufriedenheit und Ablehnung treffen. 

Aktuell häufen sich die Medienberichte über die katastrophalen und inhumanen Zustände vor Ort. Diese widersprechen gravierend den Grundsätzen der Vollzugsgestaltung, in denen es heißt, „die Persönlichkeitsrechte, die Würde und die sozialen Belange sowie ein besonderer Schutzbedarf der […] in dieser Einrichtung untergebrachten Personen sind zu achten“ (§2 Abs. 2 AHaftVollzG SH).

In diesem Jahr kam es bereits zu zwei Bränden, deren Vorgang von den verantwortlichen Personen unverhältnismäßig verharmlost wurde.

Ebenfalls in diesem Zeitraum gab es zwei Suizidversuche. Über den Suizidversuch von M. ist bekannt, dass ihm eine adäquate medizinische und psychotherapeutische Behandlung seitens der Abschiebehafteinrichtung verweigert wurde und er stattdessen besonders belastenden Umständen - wie der Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum (BGH-Raum) - ausgesetzt wurde. Eine Matratze auf dem Boden, eine in den Boden eingelassene Toilette und eine an der Decke installierte Kamera, kein Tageslicht - entgegen der ärztlichen Empfehlung, ihn stationär unterzubringen. Die Notärzte der Haftanstalt beschrieben diese Maßnahme in ihrem Bericht als angemessen, „auch wenn die Unterbringung im BGH-Raum eine besondere Belastung der Seele bedeutet“. Dabei muss ein Einschluss „unterbleib[en] oder [...] unterbrochen [werden], wenn hierdurch die Gesundheit der untergebrachten Person gefährdet würde“ (§14 Abs. 3 Satz 2 § 9 AHaftVollzG SH), was im Fall von M. eindeutig zutrifft. 

Diese Einschätzung verdeutlicht: Die medizinische und psychologische Versorgung der inhaftierten Menschen ist schlichtweg unzureichend. Vor Ort sind lediglich Allgemeinmediziner*innen und eine Psychologin der Notarztbörse. Dabei ist auffällig, dass Menschen trotz psychischer Auffälligkeiten für die Durchführung der Abschiebung gesund geschrieben werden – so auch M., der trotz seines Suizidversuches am 5. Januar bereits am 8. Januar einem Abschiebeversuch ausgesetzt wurde. Nach Angaben der Besuchsgruppe berichten die Betroffenen, dass sie bei der Behandlung psychischer Probleme nicht ernst genommen oder mit Tabletten abgespeist wurden.

Hinzu kommt, dass seit Jahresbeginn die Sozialberatung fehlt, obwohl eine unabhängige Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach dem aktuellen Stand werden die Stellen der Sozialberatung erst zum 01. Mai 2024 wieder besetzt. Des Weiteren wurde ehrenamtlichen Mitgliedern der Besuchsgruppe der Zugang zur Abschiebehafteinrichtung verweigert. Dabei haben inhaftierte Personen das Recht auf „die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen“ (§3 Abs. 2 Satz 2 AHaftVollzG SH). Auch Angehörigen der inhaftierten Personen wurde der Besuch verwehrt, obwohl es ein Recht auf Besuch gibt.

Schutzsuchende Menschen vor einer geplanten Abschiebung zu inhaftieren, ist keine rechtliche Notwendigkeit, sondern obliegt einer Ermessensentscheidung. Wie dies in Glückstadt umgesetzt wird, widerspricht rechtlichen Grundlagen, da keine Abschiebehafteinrichtung keinem “normalen” Gefängnis ähneln darf. Der Leiter der Einrichtung, Herr Jasper, nennt die Abschiebehaft “eine Hochsicherungseinrichtung” mit einem Standard “wie sonst kaum eine Justizvollzugsanstalt im Land” (Glückstädter Fortuna, 23.02.2024). Der Weiterführung dieser Hafteinrichtung fehlt demnach jegliche Legitimation, weil sie mit EU-Recht nicht vereinbar ist.

Wir fordern Sie als Teil der Landesregierungen auf, Ihren politischen Einfluss dahingehend einzusetzen, dass die Überführung schutzsuchender Menschen nach Glückstadt in Anbetracht der dortigen Umstände augenblicklich ausgesetzt wird und Sie die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt schnellstmöglich schließen.

Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Sie tragen in Ihrer Funktion als Justizministerin Schleswig-Holsteins die Verantwortung für das Abschiebegefängnisses und damit für das Leid der Menschen. Deshalb appellieren wir an Sie, dieser Verantwortung im Sinne der Menschenrechte und der inhaftierten Schutzsuchenden nachzukommen und die ersatzlose Schließung der Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt anzuordnen.

Positionspapier:Gegen die Verschärfungen des Gemeinsamen Europäischen Asyslsystems

Sehr geehrter Oberbürgermeister Ulf Kämpfer,

wir wenden uns an Sie, weil Sie mit dem Beschluss vom 21. September 2023 in der Kieler Ratsversammlung beauftragt werden, „mit den anderen (schleswig-holsteinischen) Städten im Bündnis ‚Sichere Häfen‘ eine gemeinsame Stellungnahme zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bei der Bundesregierung abzugeben, die deutlich macht, dass im Sinne des Bündnisses dringender Überarbeitungsbedarf des Kompromisses besteht“. Aus diesem Grund richtet sich unser Positionspapier auch an alle Bürgermeister*innen der Sicheren Häfen in Schleswig-Holstein sowie das Bündnis Städte Sicherer Häfen. Nachfolgend wollen wir verdeutlichen, welche wichtigen Punkte in dieser Stellungnahme aufgeführt werden müssen.

Wir erwarten eine Stellungnahme, aus der deutlich hervorgeht, dass der „Überarbeitungsbedarf des Kompromisses“ aus der Ablehnung menschenfeindlicher Maßnahmen hervorgeht und auf eine solidarische und rechtskonforme Migrations- und Asylpolitik zielt. Aus diesem Anlass fordern wir, dass in der Stellungnahme die verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen, die Absenkung der Anforderungen an „sichere“ Drittstaaten, die Weiterführung des Dublin-Systems und die Krisenverordnung als Teile der GEAS-Verschärfung ersatzlos abgelehnt werden.

In den verpflichtenden Grenzverfahren soll das Anrecht auf Asyl bereits an den Außengrenzen geprüft werden. Dabei können Menschen, die unter anderem vor Krieg, Verfolgung und Hunger fliehen, während des Verfahrens ohne Straftatbestand inhaftiert werden. Auch Kinder sind von einer solchen Inhaftierung nicht ausgenommen. Diese geplante Selektion an den Außengrenzen bricht mit dem individuellen Recht auf Asyl. In solchen Verfahren wird es unmöglich werden, einen angemessenen Schutzraum zu schaffen, in dem potenziell traumatische Fluchtgründe vorgetragen werden können und angemessene juristische Beratung zur Verfügung steht. Es können demnach keine fairen Verfahren erwartet werden.

Wir fordern daher, dass in Ihrer Stellungnahme klar hervorgeht, dass es diese Grenzverfahren nicht geben darf.

Schon jetzt können Schutzsuchende, die über einen sogenannten „sicheren“ Drittstaat kommen, unabhängig von den individuellen Fluchtgründen abgelehnt und abgeschoben werden. Mit der GEAS-Verschärfung sollen die Kriterien an „sichere“ Drittstaaten noch weiter gesenkt werden; sogenannte „sichere“ Teilgebiete sollen künftig ausreichen, um Menschen in das Land abzuschieben. Das Konzept der sogenannten „sicheren“ Drittstaaten und der „sicheren“ Herkunftsländer ist grundsätzlich zu hinterfragen. Im Sinne der sicheren Häfen sollte jedoch zumindest mit Ihrer Stellungnahme darauf hingewirkt werden, dass die Kriterien für die Einstufung von Ländern als „sicher“ hoch- anstatt herabgesetzt werden.

In der sogenannten GEAS-„Reform“ soll das Dublin-System beibehalten und sogar verschärft werden. Dabei soll die Frist für eine innereuropäische Rücküberstellung an den als zuständig konstruierten Mitgliedsstaat von sechs auf zwölf Monate verdoppelt werden. Das Dublin-System, welches die Verantwortung auf die Länder an den europäischen Außengrenzen verlagert, hat in der Vergangenheit zu einer massiven Überforderung der EU-Außenstaaten und infolgedessen zu drastischen Menschenrechtsverletzungen geführt. Ein System, das schon in der Vergangenheit nicht funktioniert hat, beizubehalten und zu verschärfen, ist in keiner Weise zielführend. Auch der geplante „Solidaritätsmechanismus“ wird weder die Länder an den Außengrenzen noch aufnehmende Kommunen entlasten. Staaten, die keine geflüchteten Menschen aufnehmen wollen, können sich von dieser Verantwortung mit einem Ablass freikaufen, der die Kosten für eine Aufnahme erheblich unterschreitet. Dieses Geld soll in einen noch gewaltvolleren Grenzschutz investiert werden.

Wir fordern, dass sich in Ihrer Stellungnahme für eine solidarische Aufnahme und Verteilung von geflüchteten Menschen stark gemacht wird, bei der die Rechte von geflüchteten Menschen und der Freedom of Choice (Geflüchtete können dort bleiben, wo sie soziale Bezüge haben oder aus anderen Gründen bleiben wollen) im Vordergrund stehen.

Die geplante Krisenverordnung soll es erlauben, dass EU-Staaten zahlreiche Mindeststandards in Extremsituationen herabsetzen können, also ausgerechnet dann, wenn die Not von geflüchteten Menschen am größten ist. So soll es unter anderem möglich gemacht werden, dass mehr Geflüchtete über längere Zeiträume an den EU-Außengrenzen inhaftiert werden können und die Standards der Unterbringungen stark gesenkt werden. Pro Asyl ordnet ein: „Schon seit Jahren versuchen Mitgliedstaaten sich mit vermeintlichen Ausnahmezuständen an den Außengrenzen aus ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen zu ziehen und genau dafür steht auch die Krisenverordnung“. Diese Verordnung ist mit grundlegenden Menschen- und Geflüchtetenrechten ebenso unvereinbar wie mit den Forderungen des Bündnis Städte Sichere Häfen. Aus diesem Grund muss die Krisenverordnung vollends in Ihrer Stellungnahme abgelehnt werden.

Kiel hat sich bereits im November 2018 als Sicherer Hafen erklärt und ist außerdem Teil des Bündnis Städte Sicherer Häfen. Ein Sicherer Hafen steht gegen die Kriminalisierung von Flucht, fliehenden und geflüchteten Menschen und gegen die europäische Abschottungspolitik. Auf der Website der Seebrücke heißt es „Sichere Häfen müssen ihre politischen Möglichkeiten nutzen, um tatsächliche Veränderungen in der Migrations- und Aufnahmepolitik zu erreichen“. Die anstehenden Veränderungen, die aus der Verschärfung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems resultieren werden, widersprechen sowohl grundlegenden Menschenrechten als auch den Forderungen der Sicheren Häfen.

Wir fordern, dass aus Ihrer Stellungnahme zur GEAS-Verschärfung genau dies hervorgeht: Es muss deutlich werden, dass der „dringende Überarbeitungsbedarf des Kompromisses“ -wie es im Beschluss heißt- darin besteht, den Status quo der europäischen Migrationspolitik ebenso wie die geplanten Verschärfungen durch menschenrechtskonforme und solidarische Abkommen zu ersetzen.

Das Dublin-System und der sogenannte „Solidaritätsmechanismus“ müssen weichen für europäische Verantwortungsübernahme, echte solidarische Aufnahme und ernsthafte Unterstützung der Kommunen. Anstatt Fluchtbewegungen müssen Fluchtgründe und -ursachen bekämpft und sichere und legale Einreisemöglichkeiten geschaffen werden. Asylverfahren müssen individuell und unter dem Zugang zu Rechtsschutzmöglichkeiten durchgeführt werden. Die Grenzverfahren als Vorverfahren sind abzulehnen.

Dafür setzen wir uns ein!

  • Für sichere Fluchtwege

  • Für die Entkriminalisierung aller Flüchtenden

  • Für die Entkriminalisierung aller Seenotretter*innen!

  • Für ein sicheres Ankommen und Bleiben in Schleswig-Holstein für Menschen auf der Flucht.

  • Für Landesaufnahmeprogramme in Schleswig-Holstein für besonders schutzbedürftige Menschen auf der Flucht

  • Für ein Europa ohne Abschottungspolitik

  • Für die Anerkennung jeglicher Fluchtgründe

  • Für ein Ende der Abschiebehaft in Glückstadt und überall

  • Für Familiennachzug und -zusammenführung

  • Für ein selbstbestimmtes Leben von schutzsuchenden Menschen

  • Für eine Gesellschaft, die alles dafür tut, strukturellen Rassismus zu erkennen, Betroffenen zuzuhören und daraus zu lernen.

Unsere aktuelle politische Arbeit in Schleswig-Holstein

Sichere Häfen in Schleswig-Holstein

Zahlreiche Kommunen in Schleswig-Holstein haben sich seit 2018 zu Sicheren Häfen erklärt. Ein Sicherer Hafen ist ein Ort der Aufnahme und des Ankommens für Schutzsuchende, insbesondere für jene, die unter katastrophalen Bedingungen an Europas Grenzen festsitzen. Außerdem sollte ein Sicherer Hafen Sicherheit für alle Menschen schaffen, die ganz konkret hier vor Ort leben. Sichere Häfen vermitteln eine andere Lösung für Verteilungsfragen, schaffen Handlungsmöglichkeiten und aktivieren Kommunen und Städte, sich in die Bundes- und EU-Politik einzumischen – gegen die derzeitige europäische Abschottungspolitik und für eine Willkommens- sowie Solidaritätspolitik. Damit hat das Konzept eine enorme politische Bedeutung. 

Wir arbeiten daran, dass sich neben zahlreichen Kommunen auch das Land Schleswig-Holstein als ganzes explizit zum Sicheren Hafen erklärt und dadurch zum Einen die Sicheren Häfen Kommunen unterstützt, zum anderen aber auch aktiv Sicherheit für viele Menschen bietet. In Schleswig-Holstein soll Menschen ein sicheres Ankommen sowie ein Sicheres Bleiben ermöglicht werden.

Landesaufnahmeprogramme

Landesaufnahmeprogramme sind zentral, um sichere Fluchtwege für alle Menschen zu schaffen. 2018 wurde in Schleswig-Holstein ein Landesaufnahmeprogramm beschlossen, über das 500 Geflüchtete aus verschiedenen Ländern, die zunächst in Ägypten oder in Äthiopien angekommen sind, aufgenommen werden sollten. Als infrage kommend gelten vom UNHCR als vulnerabel eingestufte Menschen – vor allem Frauen und Kinder mit Gewalterfahrungen. Dabei ist das Aufnahmeverfahren langwierig und umständlich: Es erfolgt zunächst eine Auswahl vom UNHCR, dann fahren Beamt*innen der Landesverwaltung von Schleswig-Holstein nach Ägypten und führen Interviews. Nach einem Entscheidungsgremium in Schleswig-Holstein findet noch ein Visumsverfahren statt. Nachdem das Programm 2018 beschlossen wurde, sollten eigentlich jedes Jahr 125 Menschen darüber aufgenommen werden. Es sind aber weit weniger Menschen gekommen, da es an politischer Motivation zur schnellen Umsetzung gemangelt hat. Ähnlich sieht es bei dem Aufnahmeprogramm in Schleswig-Holstein für Menschen aus Afghanistan aus, das 2021 beschlossen wurde. Auch da wurden bisher nur sehr wenige Menschen aufgenommen.

Wir setzen uns auf Landesebene dafür ein, dass schnelle und unbürokratische Landesaufnahmeprogramme ins Leben gerufen werden, damit Menschen in Schleswig-Holstein ankommen können. Aufnahmeprogramme müssen so geschaffen werden, dass Menschen dauerhafte Bleibeperspektiven ermöglicht werden.

Familienzusammenführungen

Familien gehören zusammen! Doch bereits für anerkannte, biologische Familien sind die bürokratischen Hürden zu hoch und die Verfahren zu langsam, wenn es um Familienzusammenführungen geht. Selbstgewählte Familien in queeren Kontexten werden oftmals gar nicht erst als solche anerkannt und die Möglichkeit der Familienzusammenführung wird ihnen verwehrt.

Wir fordern, dass das Konzept der Kernfamilie erweitert wird und als Familiennachzug die Menschen nachgeholt werden können, die eine Person als ihre Familie begreift.

Abschiebegefängnis

Im Jahr 2021 wurde das Abschiebegefängnis in Glückstadt, welches von der Koalition aus CDU, Grünen und FDP beschlossen wurde, eröffnet. Dessen Betrieb liegt in der Verantwortung Schleswig-Holsteins, aber auch Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg nutzen dort jeweils 20 der 60 Plätze. Bereits das Motto „Wohnen minus Freiheit“ demonstriert wortwörtlich: Abschiebehaft bedeutet Freiheitsentzug! Und das für Menschen, die keine Straftat begangen haben. Durch dieses Instrument erleiden Erwachsene sowie Kinder (Re-)Traumatisierungen. Auch Kinder können in dieses Gefängnis bis zu 21 Monate eingesperrt werden. Abschiebehaft ist für alle Menschen grausam.

Zusammen mit dem Bündnis „Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und Anderswo!“ setzen wir uns dafür ein, dass das Abschiebegefängnis unverzüglich wieder geschlossen wird!

Struktureller Rassismus

Abschiebepraktiken, Freiheitsentzug für unschuldige Menschen sowie die Bringschuld an Schutzsuchende manifestieren die rassistischen Strukturen unserer Gesellschaft. Aber ebenso in Bildungsangeboten, Stadtteilplanung und zwischenmenschlicher Interaktion äußert sich immer wieder der internalisierte Rassismus der Dominanzgesellschaft, dem von politischer Seite bisher kaum entgegengewirkt wird. 

Wir sind mit dieser Situation nicht zufrieden und wollen und werden uns auch nicht damit zufrieden geben!

Wir stehen für ein Schleswig-Holstein, das zukünftig alle Möglichkeiten ausschöpft, um menschenrechtsorientierte, schützende und fördernde Lebensbedingungen sowie ein gleichberechtigtes Zusammenleben für alle Menschen zu schaffen - unabhängig von Pass und Aufenthaltstitel.

Um den politischen Diskurs dahingehend zu prägen, haben wir als breites zivilgesellschaftliches Bündnis gemeinsam mit anderen Organisationen Forderungen an die zukünftige Landesregierung aufgestellt. Diese werden auf dieser Seite in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Kontakt

Material

  • Plakat zur Landtagswahl

    Unser Plakat zur Landtagswahl kannst du dir hier herunterladen und nach belieben ausdrucken!

    PDF, 7384.88kb