Kontakt

Liebe Genoss*innen, Liebe Freund*innen,

vielen Dank für die Unterstützung in den letzten Wochen. Die vielen positiven Rückmeldungen und Unterstützungsangebote haben uns in unserer Arbeit bestärkt.

Wir möchten im Nachgang noch eine Reflexion zum vergangenen Prozess gegen die Seebrücke Aktivistin und zur Einstellung des Verfahrens teilen.

Der Anmelderin einer Seebrücke Demonstration wurde vorgeworfen, dass sie „gegen das bayerische Versammlungsgesetz verstoßen“ habe, weil sich auf der Demonstration ein zu langes Transparent befunden hätte. Daraufhin erhielt sie einen Strafbefehl über 800 Euro. Gegen diesen wurde Einspruch eingelegt, woraufhin es zum Gerichtsverfahren am 20.05.19 kam.

Erst kurz vor Prozessbeginn gab es die Option das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen. Bis dahin wurde bereits viel Geld und Zeit in die Vorbereitung und die solidarische Begleitung des Prozesses gesteckt. Wir haben diese Einstellung angenommen. Das heißt das Verfahren gilt mit der Zahlung von 400 Euro an die Obdachlosenhilfe Erlangen als eingestellt. Unter anderem, so der Richter, wegen Geringfügigkeit der Schuld.

Diese Entscheidung ist für uns allerdings kein Grund zur Freude. Für uns steht fest, dass es niemals so weit hätte kommen dürfen. Ziel der staatlichen Verfolgung war es, durch Herausgreifen Einzelner, diejenigen, die zusammen auf die Straße gegangen sind, voneinander zu isolieren und durch exemplarische Strafen abzuschrecken. Deshalb haben wir beschlossen, diesen Prozess gemeinsam und solidarisch zu begleiten, haben eine Kundgebung organisiert und waren auch im Gerichtssaal präsent. Gleichzeitig muss uns bewusst sein, dass wir leider nicht alles gemeinsam tragen können. Bei einer Verurteilung sind es trotzdem die Betroffenen, die hauptsächlich mit den Folgen umgehen und eventuelle Konsequenzen ertragen müssen. Wir sind erleichtert, dass der Aktivistin diese erspart geblieben sind, trotzdem macht es uns wütend, dass mit der Praxis der „Einstellung“ der Kampf gegen Repression so vermeintlich „befriedet“ wird.

Eine Einstellung ist noch lange kein Freispruch! Ohne Freispruch kann erwartet werden, dass das Ordnungsamt auch in Zukunft weiter aufgrund absurder Gefahreneinschätzungen solch restriktive Auflagen vorlegen wird. Vor dem Hintergrund der verschärften Polizeigesetze und zunehmender Repression gegen Menschen, die sich dem Rechtsruck und der Festung Europa entgegenstellen, sehen wir es als absolut notwendig uns gegen diese Repression zur Wehr zu setzten und dagegen vorzugehen. Obwohl es zu keinem Schuldspruch kam, bleiben so jedoch das Verhalten der Polizei und der Behörden weitestgehend unhinterfragt.

Wir werden uns von dem Versuch der Kriminalisierung nicht einschüchtern lassen und weiter gegen die Abschottung Europas und den rassistischen Normalzustand gemeinsam auf die Straße gehen und kämpfen!

Seenotrettung ist kein Verbrechen.

Grenzenlose Solidarität – gegen Nation und Repression!