13.02.2025 · News:Syrische Familie verklagt Frontex wegen Pushback vor dem Europ. Gerichtshof. EU-Grundrechtscharta: Nichtzurückweisung, sowie Asyl zu beantragen ist verankert und verbindlich

null
Eine syrische Familie verklagt Frontex wegen Menschenrechtsverletzungen und des illegalen Pushbacks vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Ende 2016 kam die Familie in Griechenland an, wo sie Asyl beantragten. Nur 11 Tage später setzten Frontex und griechische Behörden sie zwangsweise in einen Flug in die Türkei - ohne den Asylantrag zu bearbeiten oder eine Rückführungsentscheidung zu erlassen.
Die Eltern wurden während des Fluges von den vier kleinen Kindern getrennt, in der Türkei wurde die Familie sofort inhaftiert. Nachdem sie freigelassen wurden, flohen sie in den Nordirak, weil sie eine weitere Abschiebung nach Syrien befürchteten.
Frontex hat damit gegen das Grundprinzip der Nichtzurückweisung verstoßen, das es verbietet, jemanden in ein Land zurückzuschicken, in dem ihm Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht. Dieses Grundprinzip ist neben dem Recht, Asyl zu beantragen in der EU-Grundrechtecharta verankert und verbindlich.
Wir sind gespannt auf das Urteil. Das Gericht muss anerkennen, dass Frontex rechtswidrig gehandelt hat - und es braucht Konsequenzen! Keine EU-Institution steht über dem Gesetz!