22.07.2023 · News:Prozess gegen SOS Balkanroute
Solidarität mit fliehenden Menschen wird immer weiter kriminalisiert. So startet heute ein Prozess gegen die österreichische Menschenrechtsorganisation SOS Balkanroute, welche seit vier Jahren entlang der EU-Außengrenzen am Balkan geflüchtete Menschen versorgt und zeitgleich mehr Bewusstsein für die Situation im deutschsprachigen Sprachraum schafft. Im März dieses Jahres deckte SOS Balkanroute auf, dass im Camp Lipa in Bosnien ein illegaler Gefängnistrakt für geflüchtete Menschen vom in Wien ansässigen Zentrum ICMPD (International Centre for Migration Policy Development) gebaut wurde, welcher weder über die notwendige Baubewilligung noch über eine Rechtsgrundlage für den Betrieb verfügt. Das ICMPD hat zunächst jegliche Verantwortung für den Bau dementiert, musste aber aufgrund von konkreten Beweisen durch SOS Balkanroute seine Verantwortung eingestehen. Das ICMPD klagt nun gegen SOS Balkanroute wegen Kreditschädigung. Es ist ein Präzedenzfall, dass hier nicht nur gegen die NGO, sondern die Privatperson Petar Rosandić – Obmann von SOS Balkanroute – geklagt wird. Das zeigt umso deutlicher, dass es sich um eine sogenannte SLAPP-Klage (strategic lawsuit against public participation) handelt. SLAPP-Klagen sind eine massive Bedrohung für die freie Meinungsäußerung und die Teilnahme der Zivilgesellschaft am gesellschaftspolitischen Leben.
Das mit österr. und EU-Steuergeldern geförderte ICMPD steht unter der Leitung von Michael Spindelegger, dem früheren österr. Vizekanzler der ÖVP. Das ICMPD steht bereits wegen Grenzmanagement, Abkommen mit Autokraten und ihres Trainings der sogenannten libyschen Küstenwache in der Kritik.Wir erklären uns solidarisch mit SOS Balkanroute: Menschenrechtswidrige Praktiken wie SLAPPs dürfen in Österreich keine Chance haben!
Wir fordern die österreichische Regierung auf:
1. Klare Stellung gegen den Missbrauch des Justizsystems durch SLAPP-Klagen zu beziehen
2. zu gewährleisten, dass SLAPP-Klagen nicht als Instrument gegen kritische Stimmen der Zivilgesellschaft missbraucht werden;
3. Solidarität mit Menschen auf der Flucht nicht zu verurteilen und menschenrechtsaktivistische Arbeit zu behindern