06.11.2023 · News:PKK-Verbot aufheben! Für rechtsstaatliche Stärkung der demokratischen Partizipation von Kurd*innen in Deutschland

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Seit dem 22. November 1993 besteht in Deutschland ein Betätigungsverbot der kurdischen Arbeiter*innenpartei PKK. Seit 2002 wird die PKK außerdem von der EU als Terrororganisation gelistet. Seitdem werden kurdische Aktivist*innen v.a. durch § 129 StGB mit Repressionen überzogen und hunderte verurteilt.

Die Kampagne Verbot Aufheben beschreibt die Folgen für die kurdische Community in Deutschland so:

“Hausdurchsuchungen, Observierungen, Abschiebungen und Verurteilungen zu langjährigen Haftstrafen sind nur die Spitze des Eisbergs […]. Bei jeglichen politischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten werden Kurdinnen und Kurden stets unter den Generalverdacht des sogenannten „PKK-Bezugs“ gestellt.”

Damit setze Deutschland die strukturelle Gewalt gegen Kurd*innen, vor denen viele aus der Türkei fliehen mussten, fort und mache sich zum Erfüllungsgehilfen des türkischen Staates. Parallel dazu kann der NATO-Partner Türkei Zivilist*innen und zivile Infrastruktur in Rojava bombardieren, ohne auch nur eine Konsequenz zu erfahren.

Seit der Einführung des Verbots wird kritisiert, dass die Gründe dafür nicht tatsächliche Bedrohung der inneren Sicherheit seien, sondern ein politischer Akt der BRD, um sich der türkischen Regierung anzubiedern. Selbst im Verfassungsschutzbericht für 2022 wird beschrieben, dass bei der PKK “in Europa weiterhin friedliche Veranstaltungen und Aktivitäten im Vordergrund stehen”. Auch die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. kritisiert das Verbot in einer Stellungnahme als “Kein Ruhmesblatt für den Rechtsstaat”.

Wir unterstützen die Forderung nach einer Aufhebung des PKK-Verbots und zur Stärkung der demokratischen Partizipation von Kurd*innen in Deutschland!