10.10.2023 · News:Italienisches Asyldekret verfassungswidrig - Richterin bremst Regierung

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Die italienische Regierung hat ein Dekret auf den Weg gebracht, mit dem die Asylgesetzgebung verschärft werden soll. Nun bestätigt ein Gericht in Catania, dass das Dekret verfassungswidrig ist, gegen EU-Recht verstößt und deshalb außer Kraft gesetzt wird. Geklagt hatte ein 20-jähriger Tunesier, der auf Lampedusa angekommen war und in einem Schnellverfahren eine Ablehnung seines Asylantrags bekommen hatte. Er wurde in ein Abschiebezentrum gebracht.

Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sollen gemäß dem Dekret bis zu 18 Monate lang in den Abschiebezentren untergebracht werden. Diese Inhaftierung kann nur durch die Zahlung einer Kaution in Höhe von 4938 Euro vermieden werden. Die Richterin in Catania befand das Dekret nun in mehreren Teilen als rechtswidrig. Jeder Person müsse eine individuelle Prüfung des Asylantrags gewährt werden - auch die Forderung von Kaution widerspreche europäischer Rechtsprechung.

Auch in der EU werden momentan ähnliche Gesetzesentwürfe vorbereitet. So würden auch die GEAS-Verschärfungen das individuelle Recht auf Asyl stark gefährden. Damit dies nicht geschieht, müssen wir dem entschieden entgegen treten! Kommt mit uns am Wochenende und in den folgenden Wochen auf die Straßen und lasst uns gemeinsam fordern: Stop GEAS! Für ein Europa, das Brücken baut!