12.12.2024 · News:Bezahlkarte verstößt gegen Grund- und Datenschutzrechte. Hamburg plant Ausweitung auf alle Sozialhilfeempfangenden!

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Frag den Staat haben sich mit der Bezahlkarte beschäftigt und alle Unterlagen der Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung der „bundesweiten Mindeststandards“ der Bezahlkarte über das Informationsfreiheitsgesetz angefragt und analysiert. Sie zeigen: Die Länder haben mit Unterstützung des Bundes die Mindeststandards bewusst in eine Richtung gelenkt, die gegen Grund- und Datenschutzrechte verstößt.

In den „Mindeststandards“ haben die Länder festgelegt, dass die Nutzung der Karte „auch ohne Gebühren möglich sein muss“. Aber in Hamburg, das die Karte als erstes Bundesland eingeführt hat, bedeutet das: Die ersten 20 Zahlungen sind kostenfrei, dann fallen Gebühren an. Insgesamt dürfen 50 Euro pro Monat an Geldautomaten abgehoben werden. Jedes Mal Abheben kostet zwei Euro. Diese Kosten tragen die Asylsuchenden. Sie müssen die Abhebegebühren von den 185 Euro, die ihnen monatlich zustehen, bezahlen.

Doch da Asylsuchende bereits so wenig Geld bekommen, dass sie gerade ihre Existenz sichern können, darf ihnen nicht noch mehr genommen werden. Dazu gibt es bereits eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich auf Artikel 1 des Grundgesetzes beruft: Die Würde des Menschen ist unantastbar – und ein Leben unter dem Existenzminimum sei unwürdig.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt u.a. deshalb aktuell gegen die Bezahlkarte, weil sie gegen Grund- und Datenschutzrechte verstößt. Die Bezahlkarte verletzte Asylsuchende in ihrem „grundrechtlichen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sowie in ihrem Recht auf Gleichbehandlung“. Durch die weitreichenden technischen Restriktionen und die Gebühren sei es nicht möglich, den notwendigen persönlichen Bedarf zu decken. Selbst die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder nennen in ihrem Bericht vom August 2024 einige der Anforderungen „rechtswidrig“.

Welche Daten der Asylsuchenden an das Unternehmen Publk und ihre Subanbieter, wie Visa und Secupay, übermittelt werden, ist unklar. Die Grundrechtsanwält*innnen regen daher an, dass die Hamburger Behörde dazu aufgefordert wird, Auskunft zu geben, ob die Behörden den Guthabenstand einsehen können und welche Daten an die Unternehmen weitergeleitet werden

Die Personengruppe, die die Bezahlkarte bekommen soll, soll zudem ausgeweitet werden: Nicht nur Asylsuchende, sondern auch Analogleistungsberechtigte sollen eine Bezahlkarte bekommen. Fast alle Bundesländer planen dies.

Als „analogleistungsberechtigt“ gelten Asylsuchende, die länger als 36 Monate in Deutschland sind. Die Personen können geduldet sein, auf eine Asylentscheidung warten oder in einem Klageverfahren gegen einen Asylbescheid sein. Eine Prüfung des Bundesarbeitsministerium kam zu dem Schluss, dass es zweifelhaft ist, ob eine derartige Bestimmung verfassungskonform wäre.

Das Land Hamburg möchte „perspektivisch“ noch einen Schritt weiter gehen. Hamburg möchte laut den Dokumenten von Frag den Staat rechtlich prüfen lassen, ob es die Bezahlkarte bei allen Menschen, die Sozialhilfe beziehen, einsetzen kann.

Wir sagen ganz klar: Nein zur Bezahlkarte! Jetzt ist die Zeit, sich dem entgegen zu stellen und die weitere Entrechtung von Schutzsuchenden aufzuhalten und zu verhindern, dass noch mehr Menschen von der diskriminierenden Bezahlkarte betroffen sein werden!