21.11.2024 · News:50 Euro bar sind zu wenig! Ombudsstelle Antidiskriminierung in Berlin bewertet Bargeld-Obergrenze als diskriminierend
Die Ombudsstelle für das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin kommt zu dem Schluss, dass eine Bargeld-Obergrenze von 50€ bei der Bezahlkarte geflüchtete Menschen diskriminieren würde. Auch gebe es keinen hinreichend sachlichen Grund für eine restriktive Bargeldobergrenze. Auch die Sozialgerichte in Hamburg und Nürnberg hatten bereits das 50-Euro-Bargeldlimit gekippt, weil Umstände wie Alter, Krankheit oder Behinderungen durch die starre Obergrenze nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Wie sich der Berliner Senat nun weiter zur Bezahlkarte verhält, ist bisher unklar. Für uns ist klar: Die Bezahlkarte nimmt Menschen mit Fluchtgeschichte die Möglichkeit auf Selbstbestimmung und demokratische Teilhabe. Die Bezahlkarte ist entmündigend, repressiv und ausgrenzend. Wir fordern, dass sie nicht weiter eingeführt und in den bereits eingeführten Bundesländern wieder abgeschafft wird! In vielen Orten, an denen es die Bezahlkarte bereits gibt, gibt es solidarische Initiativen, um geflüchtete Menschen mit Bargeld zu unterstützen. Tausche dort dein Bargeld gegen Gutscheine! Wir sagen Nein zur Bezahlkarte!