13.11.2023 · News:Neues Abschiebungsgesetz auf verfassungsrechtlich wackligen Füßen?

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Mit den asylpolitischen Gesetzesverschärfungen, die die Ampel-Regierung aktuell fortlaufend plant, tastet sie nicht nur gesellschaftliche Grenzen aus und verfolgt einen Abwärtswettlauf der schäbigen Ideen – sie bewegt sich auch verfassungsrechtlich auf dünnem Eis. So befürchten die Jurist*innen des FDP-geführten Bundesjustizministeriums (BMJ) Medienberichten zufolge, dass Teile von Nancy Faesers neuem Abschiebegesetz im Widerspruch zur deutschen Verfassung stehen. Ausgerechnet Marco Buschman (FDP), der sich sonst für keinen Tritt nach unten zu schade ist, mahnt das BMI zur "strikten Beachtung der Verhältnismäßigkeit".

Dabei geht es offenbar vor allem um die Ausweitung der maximalen Dauer von Ausreisegewahrsam von 10 auf 28 Tage. Dazu schreibt das BMJ: "Die fachlichen Gründe für eine nahezu Verdreifachung der bisher gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer des Ausreisegewahrsams sind bisher nicht dargelegt." Dabei geht es dem BMJ natürlich nicht um die betroffenen Menschen. Vielmehr befürchtet es, dass das Abschiebegesetz von Faeser vor dem Bundesverfassungsgericht einkassiert werden wird.

Unserer Meinung nach stehen auch die anderen Vorschläge zur Durchsetzung der "Abschiebeoffensive" im klaren Widerspruch zu den Grund- und Menschenrechten der Betroffenen. Es ist nur zu hoffen, dass die Richter*innen in Karlsruhe der Ampel einen Strich durch die Rechnung machen. Doch vor allem braucht es gesellschaftlichen Druck! Gemeinsam gegen inhumane Abschiebepolitik, gemeinsam für die offene Gesellschaft und gleiche Rechte für alle!