14.03.2022 · News:Europas Abschottungsstrategie: 2. Die libysche Zone

2. Strategie: Sogenannte „Libysche Küstenwache“

Bis 2018 wurde die Rettungszone vor Libyen von Italien verwaltet. Das bedeutete, wenn Menschen auf Schlauchbooten gesichtet wurden, wurde die italienische Küstenwache kontaktiert, die ein Schiff losschicken und die Menschen nach Italien bringen musste. Inzwischen ist die sogenannte libysche Küstenwache für die Zone vor Libyen zuständig. Obwohl die sogenannte libysche Küstenwache internationale Standards nicht erfüllt und massive Menschenrechtsverletzungen an der Grenze und in Lagern stattfinden, wird die Zone weiterhin anerkannt. Zudem finanziert die EU die Ausrüstung der sogenannten libyschen Küstenwache und bildet ihre Kräfte aus.

Frontex, Europas Grenzschutzagentur teilt zudem Informationen über Standorte von Booten mit der sog. libyschen Küstenwache, damit diese dann die Pullbacks durchführen kann. Dies ist ein Verstoß gegen das Non-Refoulement-Prinzip, das u.a. Bestandteil der Genfer Flüchtlingskonvention ist. 
Durch diese Externalisierungspolitik umgeht die EU, nationalstaatliche, europäische Rechtsprechungen sowie Menschenrechtsverpflichtungen.

Die EU-Kommission, das EU-Parlament und alle Mitgliedsstaaten sind somit aktiv an den Menschenrechtsverletzungen beteiligt! Wir fordern von der Bundesregierung die sofortige Einhaltung der Menschenrechtskonvention, ein Ende der Unterstützung der sogenannten libyschen Küstenwache, die Entkriminalisierung von Seenotrettung, ein Ende der Finanzierung von Frontex und den Einsatz staatlicher Seenotrettungsschiffe!