24.10.2022 · News:Europäischer Gerichtshof kritisiert deutsche Gerichte in Racial Profiling-Fall
Deutsche Geriche sind ihrer Pflicht, racial profiling unabhängig prüfen zu lassen, nicht nachgekommen. Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall von Biplab Basu, einem deutschen Mann of Colour, der 2012 gemeinsam mit seiner Tochter beim Überqueren der Grenze von Tschechien nach Deutschland aus rassistischen Motiven von der Polizei kontrolliert wurde.
Laut seiner Aussage waren Basu und seine Tocher die einzigen People of Color im Zug und wurden aus diesem Grund als einzige Reisende kontrolliert. Basu klagte daraufhin gegen diese rassistische Kontrolle und wurde vom Verwaltungsgericht Dresden und vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht abgewiesen. Dies kritisiert nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR verurteilt Diskriminierung durch racial profiling als besonders schwerwiegend und macht weiterhin deutlich, dass alle Mitgliedsstaaten der Menschenrechtskonvention die Pflicht haben, solchen Diskriminierungen nachzugehen. Dies ist im Fall Basu nicht geschehen.
Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen racial profiling, aber noch lange nicht genug. Rassistisch motivierte Polizeikontrollen sind keine Einzelfälle in Deutschland, sondern stellen für viele BIPoC eine alltägliche Gefahr dar und sind Teil eines rassistischen Systems, auf das Strukturen wie die Polizei aufbauen. Diese Kontrollen können für die betroffenen Personen neben der öffentlichen Demütigung zu physischen und psychosozialen Verletzungen und Krisen führen. Es kostet die Betroffenen viel Zeit, Energie und Raum und produziert psychischen und körperlichen Stress. Deshalb braucht es dringend unter anderem unabhängige Untersuchungsausschüsse und Beschwerdestellen und effektiven Schutz für betroffene Personen! Schluss mit Racial Profiling!