19.01.2024 · News:Entscheidung soll im Bundestag schon morgen getroffen werden: Gesetzeslücke im §96 Aufenthg ermöglicht doch Kriminalisierung von ziviler Seenotrettung

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Schon morgen soll im Bundestag die Entscheidung über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz getroffen werden. Durch die gewählten Formulierungen wird die Möglichkeit geschaffen, humanitäre Arbeit weiter einzuschränken und humanitäre Helfer*innen strafrechtlich zu verfolgen.

Nach dem neuen Entwurf soll auch die Beihilfe zur unerlaubten Einreise unter Strafe gestellt werden, wenn sie "wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer“ erfolgt. Auf einen Vorteil für die Hilfeleistenden kommt es nicht mehr an. Aufgrund von starkem Protest wurde der Vorschlag nochmal angepasst und der Zusatz “über den Landweg” zugefügt, um die Kriminalisierung ziviler Seenotrettung zu verhindern. Mehrere neue Rechtsgutachten zeigen nun aber: Es gibt eine Gesetzeslücke, durch die der spezielle Fall der Einreise unbegleiteter minderjähriger Personen auf dem Seeweg weiterhin von der Ausweitung der Strafbarkeit erfasst wäre. Sobald Seenotrettungsorganisationen also alleinreisende Minderjährige retten, wären die NGOs von der Kriminalisierung betroffen. Und auch andere Menschenrechtsverteidiger*innen, humanitäre Organisationen und Geflüchtete selbst sind weiter betroffen. Die Anpassung ist nichts als eine leere Geste und ein weiterer Schritt zur Kriminalisierung von humanitärer Hilfe.

Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, morgen gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen! Humanitäre Hilfe darf in und von Deutschland nicht kriminalisiert und behindert werden! Protestiere morgen um 10 Uhr mit uns vor dem Bundestag!