26.06.2021 · News:Der Schutz sensibler Daten muss für alle Menschen gelten!

Heute wird im Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister (AZRG) entschieden, den der Bundestag am 09.06.21 beschlossen hat. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregistergesetzes sollen die Datenbestände über von Rassismus betroffene Menschen, insbesondere mit Fluchthintergrund, erheblich ausgeweitet, zentral gespeichert und auf Abruf rund 16.500 Behörden zur Verfügung gestellt werden. Trotz vorgesehener Schwärzung von Angaben zu "privater Lebensgestaltung" werden aus den Datensätzen eine Vielzahl von Informationen erheblicher Sensibilität, etwa zu sexueller Orientierung und Fluchtgeschichte, hervorgehen. Damit werden die datenschutzbezogenen Grundrechte und der Schutz des Privatlebens der betroffenen Menschen massiv verletzt.

Diese Datensammlung ist eine weitere rassistische Zäsur! Schon das Bestreben zur Durchleuchtung, Kategorisierung und Kontrolle bestimmter Teile der Gesellschaft durch umfangreiche Datensammlung ist zu verurteilen. Zudem gibt eine hohe Datenmissbrauchsgefahr und kaum Kontrollmechanismen bei zentralisierten Speicher- und Abrufverfahren dieser Art. Dabei muss klar sein: Der Schutz sensibler Daten muss für alle Menschen gelten. Es darf keinen Datenschutz zweiter Klasse geben. Dieser Gesetzesentwurf ist weder mit deutschem Verfassungs- noch mit Europarecht vereinbar und muss von den Bundesländern abgelehnt werden!